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Bauanzeigeverfahren
Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im Bauanzeigeverfahren sind fogende Bauvolagen 3-fach entsprechend der Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (§ 12 der BbgBauVorlV) beizufügen: 1. Amtlicher Lageplan (§ 2) 2. objektbezogener Lageplan (§ 3) 3. Außenanlagenplan (§ 4) 4. Grundstücksentwässerungsplan (§ 5) 5. Bauzeichnungen (§ 6) 6. Baubeschreibung (§ 7) 7. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 48 Abs. 4 der BbgBO 8. Erklärung des Objektplaners nach § 57 Abs. 2 der BbgBO 9. Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz
Die entsprechenden Unterlagen sind nur von einem bauvorlageberechtigten Objektplaner (§ 48 Brandenburgische Bauordnung) einzureichen. |