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Werbeanlagen

Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen sind  fogende Bauvolagen 3-fach entsprechend der Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (§ 14 der BbgBauVorlV) beizufügen:

1. Auszug aus der Liegenschftskarte im Maßstab 1:1000

2. Amtlicher Lageplan (§ 2)

3. objektbezogener Lageplan (§ 3)

4. Bauzeichnungen (§ 6)

5. Baubeschreibung (§ 7)

6. fotografische Darstellung der Umgebung

7. sontige für die Beurteilung erforderliche Bauvorlagen und Nachweise.

Die Bauvorlagen müssen insbesondere enthalten:

1. Ausführung der geplanten Werbeanlage

2. farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage

3. Darstellung der baulichen Anlage, vor der oder in der Nähe sie aufgestellt oder erichtet oder an der sie angebracht werden soll.